„Eine Bevorzugung von Open Source Software in öffentlichen Ausschreibungen ist laut Bundesregierung vergaberechtlich nicht zulässig“: https://www.bundestag.de/presse/hib/597848-597848
„Eine Bevorzugung von Open Source Software in öffentlichen Ausschreibungen ist laut Bundesregierung vergaberechtlich nicht zulässig“: https://www.bundestag.de/presse/hib/597848-597848